Fest steht aber nach einem Jahr, dass bisher die Städte offenbar kein Geld bekommen haben. Die Automobilhersteller haben bisher kein Geld in den Fonds für saubere Luft in den Städten einbezahlt. Die Automobilhersteller haben bisher keine einzige Motorsoftware aktualisiert. Lediglich neue Software wurde aufgespielt, was jedoch zu keiner Verbesserung der Luft führte. Die Folge daraus war, dass Fahrverbote für unsaubere Dieselfahrzeuge verhängt wurden. Das Verwaltungsgericht München hatte die Stadt München verurteilt, Fahrverbote zu erhängen. Da sich die Stadt München und die bayerische Staatsregierung jedoch sträuben, dem Urteil nachzukommen, musste sogar die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil betrieben werden. Das Verwaltungsgericht verhängte ein viel zu niedriges Zwangsgeld von 4000,-- €. Die Städte Düsseldorf und Stuttgart wurden von den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten verurteilt, Fahrverbote zu verhängen. Beide Urteile sind zwischenzeitlich rechtskräftig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die von den Städten eingelegten Sprungrevisionen zurückgewiesen hatte und damit die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und Stuttgart bestätigt hat (die Unfallzeitung berichtete darüber!). Auch das Verwaltungsgericht Aachen hat die Stadt Aachen zur Verhängung eines Dieselfahrverbots verurteilt. In Hamburg wurde bereits freiwillig ein Dieselfahrverbot für zwei Straßenabschnitte ausgesprochen. Andere Städte werden dem Hamburger Beispiel folgen. Andere Städte wiederum werden zur Verhängung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge verurteilt werden. Allein bei dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen sind Verfahren gegen die Städte Essen, Dortmund, Bochum und Gelsenkirchen anhängig. Zu Recht hatte daher auch das Verwaltungsgericht Stuttgart die Erledigung des zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteils angemahnt. Dort drohen bereits noch in diesem Jahr Fahrverbote am Neckartor. Um das bei der Automobilindustrie und der Politik ungelebte Dieselfahrverbot zu vermeiden, kann es nur eine Lösung geben: Die Automobilhersteller müssen auf ihre Kosten die Hardware austauschen, und zwar recht zeitnah und zügig.
Das Kfz-Gewerbe ist davon überzeugt, dass die Hardwarenachrüstung machbar ist, wenn es die Automobilhersteller nur wollen. Die deutschen Automobilhersteller lehnen aber Um- und Einbauten strikt ab. Nach ihren Angaben reichen Softwareänderungen aus. Der Verband der deutschen Automobilhersteller (VDA) erklärt dazu, dass bereits etwa 2,5 Millionen Personenkraftfahrzeuge eine neue Motorsoftware erhalten hätten. Dabei unterschlägt der VDA aber, dass in dieser Zahl auch die ohnehin umzustellenden VW-Fahrzeuge sind. Wegen der aufgedeckten Betrügereien musste die Mehrzahl der 2,5 Millionen Dieselfahrzeuge von VW auf neue Software umgestellt werden. Man sieht schon wieder, wie die Automobilindustrie versucht, geschönte Zahlen zu ihren Gunsten vorzulegen. Die Manipulationen durch die Automobilhersteller bzw. den VDA nehmen daher nicht ab. Im Übrigen musste der VDA auch einräumen, dass das von der Automobilindustrie zugesagte Geld in Höhe von 250 Millionen Euro bisher nicht gezahlt worden ist. Der VDA erklärte, dass die 250 Millionen Euro jetzt bereitstünden. Die deutschen Automobilhersteller versuchen nun an allen Ecken und Kanten Ausreden für ihre zögerliche Verhaltensweise zu finden. Jetzt werden Bedingungen gestellt, indem auf die ausländischen Konkurrenten verwiesen wird. Die deutschen Automobilhersteller sollten jedoch nicht mit dem Finger auf andere zeigen, sondern selbst ihre Fahrzeuge sauberer machen, und zwar immer.
Es reicht nicht, wenn nur auf dem Prüfstand die Abgaswerte eingehalten werden und nach kurzer Zeit die Grenzwerte wieder überschritten werden. Es sind auch nicht nur 5 oder 6 Städte, die mit einem Fahrverbot betroffen sein können. In etwa 60 Städten in Deutschland werden die Grenzwerte auf bestimmten Ausfallstraßen teilweise erheblich überschritten. Die Fahrverbote in den größten Städten, wie München, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Essen, Dortmund, Hannover, Bochum, Aachen, Leverkusen und anderen werden kommen, denn die zuständigen Verwaltungsgerichte werden nicht zulassen, dass das Problem auf die lange Bank geschoben wird. Das Verwaltungsgericht Aachen hat beispielsweise bereits darauf verwiesen, dass der Zeitraum für eine Luftverbesserung erst im Jahre 2025 zu lange sei. Deshalb seien jetzt bereits ab Januar 2019 Dieselfahrverbote zu verhängen. Recht hat das Verwaltungsgericht Aachen.