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Nach München, Düsseldorf, Stuttgart und Aachen ist Frankfurt am Main die nächste Stadt, die Fahrverbotszonen für unsaubere Kraftfahrzeuge nach Urteilen der zuständigen Verwaltungsgerichte einführen muss. In Hamburg wurde freiwillig bereits auf zwei Straßen ein Dieselfahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge eingerichtet. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Luftreinhalteplan des Landes Hessen bezüglich der Luftreinhaltung im Stadtgebiet Frankfurt beanstandet und die Verwaltung verpflichtet, auch in Frankfurt Dieselfahrverbote einzurichten, weil sonst die Luft nicht sauberer wird. Frankfurt wird nicht die letzte Stadt sein, in der Dieselfahrverbote eingerichtet werden müssen.
Bei bundesdeutschen Verwaltungsgerichten sind noch eine Vielzahl von verwaltungsgerichtlichen Verfahren anhängig. So gilt dies insbesondere für die Städte im Ruhrgebiet mit Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Bottrop und in Ballungsräumen, wie Köln und Leverkusen sowie auch in Hannover.

Im Fall Frankfurt hat das für Frankfurt am Main und das Land Hessen zuständige Verwaltungsgericht Wiesbaden am 5. September 2018 entschieden, dass Frankfurt am Main ab Februar 2019 mit einem Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge für bessere Luft in der Stadt sorgen muss. Der vom Land Hessen eingereichte Luftreinhalteplan muss nach den Vorgaben des Gerichts ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 4 und älter ab dem 1.2.2019 enthalten. Ab September 2019 gilt dies auch für Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 5. Damit folgt das Verwaltungsgericht Wiesbaden der vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgegebenen Richtlinien. Bekanntlich hatte das Bundesverwaltungsgericht die Sprungrevisionen in den Fällen de Städte Stuttgart und Düsseldorf gegen die jeweiligen Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf, die Dieselfahrverbote vorgeschrieben hatten, zurückgewiesen. Damit waren die von den Verwaltungsgerichten Stuttgart und Düsseldorf verhängten Dieselfahrverbote rechtskräftig. Vorher hatte bereits das Verwaltungsgericht München für die Stadt München ein Dieselfahrverbot angeordnet.

Neben Frankfurt am Main sind in Hessen noch weitere drei Städte auf Einhaltung der Luft verklagt worden. Es handelt sich dabei um die Städte Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach. In allen diesen Städten wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO 2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten. Laut dem Umweltbundesamt betrug der Jahresmittelwert 2017 in Darmstadt 52 Mikrogramm und in Wiesbaden bei 50 Mikrogramm. Daher beabsichtigt das Verwaltungsgericht Wiesbaden auch in den Fällen Wiesbaden und Darmstadt noch in diesem Jahr einen Verhandlungstermin anzuberaumen, so dass in diesen beiden hessischen Städten es auch in diesem Jahr noch zu einer Entscheidung kommen kann. Im Fall der Stadt Offenbach ist noch nicht abzusehen, wann es zu einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung kommen wird. Weitere Städte in Hessen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, könnten verklagt werden, wenn die entsprechenden Verwaltungen nicht für sauberere Luft in den Städten sorgen, so die nachvollziehbare Ansicht der Deutschen Umwelthilfe, die die Verfahren bisher angestoßen hatte.

Fazit: Frankfurt am Main wird nicht die letzte Stadt ein, die auf Einhaltung der Grenzwerte und zur Verhängung von Dieselfahrverboten verurteilt wird. Vermutlich erden alle 70 Gemeinden im Bundesgebiet, bei denen die Grenzwerte überschritten werden, verklagt und verurteilt werden. Ohne die Einführung einer Diesel-Plakette wird es in den rund 70 Städten schwerfallen, die Einhaltung der Fahrverbote zu kontrollieren. Die Einführung einer Diesel-Plakette ist daher dringendst geboten. Was ebenfalls dringend geboten ist, ist die Verpflichtung der Automobilhersteller zur Umstellung der Hardware auf ihre Kosten. Die Automobilhersteller waren es, die durch Manipulationen, um nicht den Begriff des Betruges zu verwenden, die Käufer von Dieselfahrzeugen über die Abgaswerte getäuscht haben. Nicht umsonst wurden Betrugssoftwares eingebaut. Die Bundespolitik ist gefordert, durch gesetzliche Maßnahmen die Daumenschrauben so anzuziehen, dass die Automobilhersteller von sich aus die Hardwareumstellung vornehmen. Auf keinen Fall darf sich der Staat finanziell bei der notwendigen Umstellung beteiligen. Denn es ist einzig und allein Sache der Verursacher, nämlich der Automobilhersteller, den sauberen Zustand herzustellen.

Wenn den Automobilherstellern dies nicht gelingt oder sie nicht gewillt sind, Dieselfahrzeuge sauberer zu machen, was auch für Altfahrzeuge gilt, so müssen eben Diesel-Pkw verboten werden. Schon jetzt muss VW nicht genutzte Parkplätze auf dem Flughafen Berlin-Brandenburg anmieten, um dort auf Halde lagernde Dieselfahrzeuge abzustellen. Die Politik muss nun nach fünf Musterurteilen zu Dieselfahrverboten handeln und den Druck auf die Automobilhersteller erhöhen. Aufgrund der Betrugssoftware in Dieselfahrzeugen ist nicht nur der Käufer eines solchen Fahrzeugs, sondern auch das Kraftfahrtbundesamt – und damit der Staat – getäuscht worden. Staatliche Vergünstigungen für Kraftfahrzeughersteller müssen daher zurückgenommen werden. Unsaubere Fahrzeuge dürfen nicht noch staatlicherseits unterstützt werden.
Quellen
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