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Dieselfahrverbote jetzt auch in Berlin

Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

Die Verwaltungsrechtsprechung ist sich seit der Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts treu geblieben und hat bei besonders belasteten Städten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge zugelassen. Auch das Verwaltungsgericht Berlin hat am 9.10.2018 so entschieden und für etwa 15 km Straßenfläche in Berlin ein Fahrverbot für unsaubere Diesel-Fahrzeuge verhängt. Bis Ende März nächsten Jahres muss der Luftreinhalteplan der Stadt Berlin das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin berücksichtigen.
Die Sperrung der gesamten Umweltzone hielt das erkennende Gericht für unangemessen. Es fragt sich jetzt allerdings, wie die Einhaltung der Diesel-Fahrverbote auf den Berliner Straßen mit einer Länge von etwa 15 Kilometern überwacht werden soll. Von daher stellt sich erneut die Frage, ob nicht die Einführung einer „blauen Diesel-Zone“ ähnlich der „grünen Umweltzone“ sinnvoll wäre. Die Unfallzeitung hält eine Einführung der „blauen“ Zone durchaus für sinnvoll und praktikabel.

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin sind nun 6 deutsche Großstädte zur Verhängung von Diesel-Fahrverboten verurteilt worden. Es handelt sich um die Städte München, Stuttgart, Düsseldorf, Aachen, Frankfurt am Main und Berlin. Hamburg hat freiwillig zwei Straßen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt. Weitere Städte werden folgen. Das ist nach den klaren Ausführungen es Bundesverwaltungsgerichts in den Revisionsverfahren betreffend die Städte Stuttgart und Düsseldorf klar zu erkennen, denn das Bundesverwaltungsgericht hat Diesel-Fahrverbote durchaus als zulässig erachtet. Wenn in bestimmten Stadtregionen die Grenzwerte für Stickoxide überschritten werden, so bleibt eigentlich nur ein Diesel-Fahrverbot als Mittel zur Senkung der Grenzwerte übrig. Auf die Schnelle können nämlich die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs nicht umgerüstet werden. Auch die Einrichtung von 30 km/h-Zonen hilft nur bedingt. Auch weitere Messungen helfen nicht. Es gibt keinen vernünftigen Grund daran zu zweifeln, dass Diesel-Fahrverbote wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung mit Stickoxiden sind. Im Interesse der Anwohner ist eine recht zügige Umsetzung der Fahrverbote geboten. So sahen es auch die Berliner Verwaltungsrichter.

Betroffen sind in Berlin elf besonders belastete Straßenabschnitte. Es handelt sich um Teile der Leipziger Straße und der Friedrichstraße in Berlin-Mitte. Für weitere 15 Kilometer Straßenfläche muss die Stadt Berlin prüfen, ob auch dort, z.B. an der Hermannstraße, Fahrverbote verhängt werden müssen. Zwar hatte die Stadt Berlin argumentiert, dass weitere Untersuchungen abgewartet werden sollten, bis Fahrverbote verhängt werden. Dieses Ansinnen hat das erkennende Verwaltungsgericht jedoch schnell verworfen. Zwingend notwendige Maßnahmen zur Reduzierung des Stickoxidwertes dürfen nicht weiter hinausgezögert werden. Daher hat das Gericht eine Frist bis Ende März 2019 gesetzt.

In Berlin sind etwa 200.000 Dieselfahrzeug der Norm Euro 1 bis Euro 5 von diesem Fahrverbot betroffen. Ebenfalls betroffen sind größere Fahrzeuge wie Lastkraftwagen und Omnibusse, Fahrzeuge von Besuchern und Pendlern. Lediglich bei Anwohnern und Handwerkern sind Ausnahmen möglich. Damit hat das Verwaltungsgericht strenge Vorgaben gemacht.

Fazit: Ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht in den Verfahren der Städte Stuttgart und Düsseldorf oder das Verwaltungsgericht Aachen im Falle der Stadt Aachen oder das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Fall der Stadt Frankfurt am Main geht auch das Verwaltungsgericht Berlin im Fall der Stadt Berlin den richtigen Weg und sperrt für unsaubere, ältere Dieselfahrzeuge Teile von Straßen oder gar ganze Viertel. Die Gesundheit der Anwohner ist höherrangig als irgendwelche wirtschaftlichen Interessen der Dieselhersteller. Für Anwohner und Handwerker, die in besonders belastete Straßen einfahren wollen, gelten Ausnahmen. Diese müssen nicht über Nacht ihre älteren Diesel-Fahrzeuge aufgeben. Der allgemeine Verkehr ist allerdings, soweit ältere Dieselfahrzeuge benutzt werden, auszusperren. Weitere Verwaltungsgerichte werden folgen.

In Nordrhein-Westfalen sind bei den Verwaltungsgerichten Verfahren gegen die Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Bochum und Leverkusen schon rechtshängig. Auch in anderen Bundesländern sind Verwaltungsrechtsstreite betreffend die Städte Darmstadt, Mainz, Offenbach und Wiesbaden anhängig. Mit Entscheidungen noch in diesem Jahr ist zu rechnen. Insgesamt sind in 75 Städten im Bundesgebiet die Stickoxid-Grenzwerte zu hoch. In all diesen Städten drohen Dieselfahrverbote. Die Automobilindustrie gerät immer mehr unter Druck. Aber auch die Bundesregierung, die offenbar auf Zeit gespielt hat. Mit diesen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen ist aber auch bewiesen, dass die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik noch funktioniert. Noch überprüft die dritte Gewalt auch die Exekutive und die Legislative.
Quellen
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