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Ein weiteres Verwaltungsgericht hat ein Diesel-Fahrverbot für zulässig erachtet. Am 24.10.2018 hat das Verwaltungsgericht Mainz für die Stadt Mainz entschieden, dass Diesel-Fahrverbote verhängt werden müssen, wenn bis zum Sommer nächsten Jahres keine Verbesserung der Luft eintritt. Damit liegen nunmehr Diesel-Fahrverbote für die Städte München, Stuttgart, Düsseldorf, Aachen, Berlin, Frankfurt am Main und Mainz vor. Weitere Städte werden folgen, denn weitere Verwaltungsrechtsstreite um Diesel-Fahrverbote sind rechtshängig.
Allein in Hessen wird noch mit Urteilen bezüglich der Städte Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach gerechnet. Ebenso sind in Nordrhein-Westfalen Prozesse gegen Essen, Bochum, Dortmund und andere Ruhrgebietsstädte anhängig. Aufgrund der klaren Revisionsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig wird damit gerechnet, dass sämtliche bereits anhängige Verwaltungsrechtsstreite ähnlich entschieden werden, wie es das Bundesverwaltungsgericht beispielhaft für die Städte Stuttgart und Düsseldorf entschieden hat, nämlich die Verhängung von Diesel-Fahrverboten für zulässig zu erachten.

Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts fußen letztlich alle darauf, dass auf bestimmten Straßenzügen, insbesondere auf Ausfallstraßen, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid NO 2 erheblich überschritten wird. Dieser Grenzwert ist europarechtlich bestimmt worden. Dementsprechend haben sich die EU-Mitgliedsstaaten danach zu richten. Dieser Grenzwert gilt sowohl in Berlin als auch in Bonn, in Flensburg und auch in Füssen. In den Städten, in denen der europarechtlich festgesetzte Grenzwert von 40 Mikrogramm NO 2 überschritten wird, muss ein Diesel-Fahrverbot verhängt werden. Stickstoffdioxid kann Atemwege und Augen reizen, die Lungenfunktion stören oder zu Herz-Kreislauferkrankungen führen. Daher ist der Versuch der Regierung, innerstaatlich eine Überschreitung bis 50 Mikrogramm als noch verhältnismäßig anzusehen, ein ungeeigneter Versuch, die europarechtlich fixierten Grenzwerte zu umgehen. Grenzwerte sind nun einmal einzuhalten. Das gilt auch bei der Promille-Grenze. Kein Mensch käme auf die Idee, eine Überschreitung des Grenzwertes als noch verhältnismäßig anzusehen und von Strafen oder Bußgeldern abzusehen. Das Verwaltungsgericht hat der Stadt Mainz noch Zeit gegeben, nachzuweisen, dass bis zum Sommer 2019 die Grenzwerte unterschritten werden. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Diesel-Fahrverbote eingerichtet werden.

Fazit: Das Beispiel Mainz zeigt, dass in den rund 75 betroffenen Städten in Deutschland, in denen zu hohe Werte an Stickstoffdioxiden gemessen wurden, Diesel-Fahrverbote eingerichtet werden müssen, denn auf die Schnelle hin, wird der städtische Fuhrpark für Straßenreinigungsmaschinen, Müllabfuhrfahrzeuge usw. nicht auf saubere Fahrzeuge umstellen lassen können. Das gleiche gilt für Busse des öffentlichen Personennahverkehrs. Die öffentliche Hand und die Politik haben einfach zu lange die Augen vor dem Umweltproblem verschlossen. Der Automobilindustrie war es nur recht, denn sie konnten durch Tricksereien unsaubere Diesel-Fahrzeuge als saubere verkaufen und haben mit den Betrügereien noch Gewinne erzielt. Diese Gewinne müssen bei der Automobilindustrie abgeschöpft werden. Je Dieselfahrzeug müssten nach der Gesetzeslage 5.000,-- € Bußgeld gezahlt werden. Aber auch hier kneift die Verkehrspolitik, um die ach so mächtige Automobilindustrie zu schützen. Warum nur? Wie jede andere Industrie, die überholte Waren anbietet und diese nicht mehr verkaufen kann und dadurch umstrukturieren muss bis zur Betriebsaufgabe, so muss auch die Automobilindustrie die Diesel-Fahrzeugproduktion den gegebenen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend umstellen und nicht durch betrügerische Angaben in ihren Verkaufsprospekten Kunden täuschen, die dann auf ihre Kosten ein sauberes Fahrzeug anschaffen sollen und damit der Autoindustrie noch einmal einen Gewinn ermöglichen. Nein, und noch einmal Nein. Die Automobilhersteller waren die Betrüger mit ihren manipulierten Abgaswerten. Die Automobilindustrie muss auf ihre Kosten, und nur auf ihre Kosten, den Dieselskandal lösen, indem sie durch Nachrüstungen, die laut ADAC durchaus möglich sind, für die Sauberkeit der manipulierten Fahrzeuge sorgt. Weder der Staat noch der Kunde dürfen an den Kosten der Nachrüstungen beteiligt werden.
Quellen
    • Foto: © Thomas Reimer - Fotolia.com