Es ist zwar verständlich, dass der eine oder der andere Lkw-Fahrer, der sein Wochenende in der Fahrerkabine verbringen muss, weil am Wochenende Lkw-Fahrverbot herrscht, auch schon einmal ein Bier oder einen Schnaps trinkt. Aber mit Alkohol im Blut sollte kein Brummi-Fahrer sich ans Steuer setzen. Das gilt aber nicht nur für Lkw-Fahrer. Das gilt gleichermaßen auch für Busfahrer, Pkw-Fahrer und Lenker von Motorrädern. Alkohol am Lenkrad ist strikt verboten, wenn der Grenzwert überschritten ist. Gerade bei den schweren Lastkraftfahrzeugen ist es besonders gefährlich, wenn der Fahrer eines solchen scheren Gefährts unter Alkoholeinfluss steht. Es ist allgemein anerkannt, dass durch Alkohol die Hemmschwelle sinkt. Es werden riskantere Manöver gefahren als ohne Alkohol im Blut. Auch die Aufmerksamkeit lässt unter Alkoholeinfluss nach, was der Verkehrssicherheit abträglich ist.
Fazit: Es ist zu begrüßen, dass die Polizei die Lkw-Fahrer auch auf ihre Verkehrstüchtigkeit hin überprüft. Diese Kontrollen müssten bundesweit an jedem Wochenende durchgeführt werden. Sicherlich ist klar, dass dafür die Polizeibeamten fehlen. Stichprobenartige Kontrollen helfen vielleicht auch. Die Lkw-Fahrer müssen jederzeit damit rechnen, dass auch der Rastplatz, auf dem sie das Wochenende stehen, kontrolliert wird. Am nächsten Wochenende vielleicht der nächste Parkplatz und so weiter. Es passieren nämlich zu viele Lkw-Unfälle mit Schwerverletzten und Toten. Das muss geändert werden. Neben den Kontrollen bezüglich der Geschwindigkeiten und des Abstandes müssen auch Kontrollen bezüglich der Fahrtauglichkeit durchgeführt werden.