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Für fast 80 Lkw-Fahrer endete das Sonntagsfahrverbot mit einer verlängerten Pause. Die Polizei in Hessen hat am Sonntagabend kurz vor Beginn der Abfahrtszeit nach der Sonntagspause 79 Fahrern von Lastfahrzeugen die Abfahrt verweigert. Grund waren überhöhte Alkoholwerte im Blut. Bei einer gezielten Polizeikontrolle auf hessischen Autobahnen wurden rund 1.200 Fahrer von Lastkraftwagen auf Autobahnraststätten und Parkplätzen kontrolliert. Bei 79 von ihnen wurden Blutalkoholwerte von mehr als 0,5 Promille festgestellt. Diesen wurde der Start um 22.00 Uhr nach dem Sonntagsfahrverbot untersagt.
Um diese gezielte Polizeikontrolle durchführen zu können, hatte das hessische Innenministerium 250 Polizeibeamte im Einsatz. Der Einsatz war berechtigt, wie das Ergebnis der Alkoholluft der kontrollierten Lkw-Fahrer zeigt. Obwohl bereits seit längerer Zeit der Blutalkoholwert von 0.5 Promille gilt, setzen sich immer noch Kraftfahrer über diesen Grenzwert hinweg. An einer Autobahnraststätte bei Darmstadt wurde bei einem Fahrer eines Gefahrgutlastfahrzeuges, das mit Salpetersäure beladen war, sogar eine Promillewert von 1,58 festgestellt, obwohl bei Gefahrguttransportern die 0,0-Promille-Grenze gilt. Zu Recht hat die Polizei bei diesem Fahrer eine längere Fahrpause angeordnet. Bei anderen Lkw-Fahrern wurden Blutalkoholwerte von 2,29 Promille, 2,51 Promille, 2,64 Promille und sogar 2,7 Promille festgestellt. Das ist absolut erschreckend.

Damit die betreffenden Lkw-Fahrer ihren Arbeitsbeginn nicht trotzdem durchführten, wurden die Lkws an die Kette gelegt, Parkkrallen angelegt, Fahrzeugdokumente und -schlüssel eingezogen. Der Polizeieinsatz diente ausschließlich der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf bundesdeutschen Autobahnen, hier im speziellen Fall auf hessischen Autobahnen. Gezielt wurden unter anderem die Autobahnen A 3, A 5, A 7, A 45, A 66 und A 67 kontrolliert. Alkoholisierte Kraftfahrer stellen nämlich ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit dar. Das gilt besonders für alkoholisierte Fahrer schwerer Lastfahrzeuge und insbesondere für solche Lastkraftwagen, die Gefahrgut geladen haben. Da mit dem Ende des Sonntagsfahrverbotes am Sonntagabend um 22.00 Uhr viele Lkw-Fahrer ihre Wochenruhezeit beenden setzen sie um kurz nach 22.00 Uhr ihre Fahrt mit dem Lkw fort. Immer wieder stehen Lkw-Fahrer gegen 22.00 Uhr dabei immer noch unter Alkoholeinfluss. Wegen des sich daraus ergebenden erheblichen Sicherheitsrisikos für sich selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer, war die gezielte Kontrolle der Lkw-Fahrer angezeigt. Dass sie berechtigt war, zeigt das Ergebnis.

Fazit: Jeder einigermaßen verständige Mensch weiß um die berauschende Wirkung des Alkohols. Jeder Führerscheininhaber hat in der Fahrschule um die Gefährlichkeit des Alkohols am Lenkrad gehört. Jeder Führerscheininhaber weiß oder muss wissen, dass in der Bundesrepublik Deutschland, wie auch in vielen anderen europäischen Ländern, die 0.5 -Promille-Grenze gilt. Dieser Wert ist bereits schnell erreicht, wen Alkohol zu sich genommen wird. Wegen der Gefährlichkeit des Alkohols im Straßenverkehr ist in vielen europäischen Ländern der Grenzwert auf 0,5 Promille festgelegt worden. Dieser Wert muss sowohl von Fahrern von Personenfahrzeugen als auch von Fahrern von Motorrädern und von Fahrern von Lastwagen und Bussen eingehalten werden. Alkohol und Lenkrad passen einfach nicht zusammen. Die von der Polizei in Hessen durchgeführte Kontrolle am 27.1.2019 ist daher zu begrüßen. Andere Bundesländer sollten diesem Beispiel folgen. Besonders die von Lastkraftfahrzeugen stark befahrenen Ost-West-Autobahnen A 1, A 2 und A 3 sowie auch die stark befahrenen Autobahnen in Nord-Süd-Richtung, wie die A 5, A 7, oder A 9 sollten monatlich punktuell kontrolliert werden. Diese Kontrollen dienen der Verkehrssicherheit.
Quellen
    • Foto: Archiv Unfallzeitung