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In der Nacht von Sonntag auf Montag wurde auch auf der Bundesautobahn A 40 bei Bochum kontrolliert. Dabei fiel den Polizeibeamten ein Sattelzug mit rumänischen Kennzeichen auf. Sie hielten den Lastzug an und staunten nicht schlecht, als sie den Fahrer und die Fahrzeugpapiere sowie den Fahrtenschreiber kontrollierten. Obwohl sie das Fahrzeug aus dem fließenden Verkehr geholt hatten, stellten sie am Fahrtenschreiber keinerlei Lenkbewegungen fest.
Den Daten es Messgerätes zufolge sollte sich der Lastkraftwagen, der gerade von der Bundesautobahn gezogen wurde, gar nicht bewegt haben. Ein Schelm, der dabei böses denkt. Allerdings waren die Polizeibeamten stinkesauer. Zu Recht wird das Verhalten des Lkw-Fahrers, aber auch des Halters, strafrechtliche Konsequenzen haben. Der manipulierte Lkw wurde – auch das ist richtig – sichergestellt. Die Weiterfahrt war zunächst beendet, bis ein Sachverständiger die fehlenden Lenkzeiten und die Ursache des Nichtaufzeichnens der Lenk- und Ruhezeiten genau festgestellt hat.

Der 32 Jahre alte Fahrer aus Rumänien muss wegen des Nichteinschaltens des Fahrtenschreibers mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Nichtbediene des Fahrtenschreibers zieht eine Anzeige der Ordnungswidrigkeit nach sich. Immerhin kann die Ordnungswidrigkeit mit bis zu 3.000,-- € Bußgeld geahndet werden. Auch die rumänische Halterin muss nach Angaben der Autobahnpolizei des Regierungsbezirks Arnsberg mit einer solchen Anzeige rechnen. Hinzu kommen noch Strafanzeigen. Denn es besteht der berechtigte Verdacht er Fälschung technischer Aufzeichnungen, was einen Straftatbestand darstellt. Für den Fahrer des Lkws war die Fahrt auf der A 40 in Fahrtrichtung Dortmund auf dem Parkplatz der A 40 zunächst zu Ende. Die Zugmaschine des Sattelzuges wurde sichergestellt.

Fazit: Da auch Übermüdung bei Lkw-Fahrern mit zu den häufigsten Unfallursachen bei Lkw-Unfällen gehört, war es im Sinne der Verkehrssicherheit durchaus berechtigt,
Kontrollen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten durchzuführen. Übermüdete Fahrer von Lastkraftfahrzeugen sind unaufmerksam. Sie reagieren verzögert. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber Ruhezeiten vorgeschrieben. Ein übermüdeter Lkw-Fahrer mit seinem schweren Gefährt ist eine Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer, aber auch für sich selbst. Die Autobahnpolizei sollte daher häufiger die Lenk- du Ruhezeiten auf den Raststätten und Parkplätzen der Autobahnen kontrollieren. Es dient die Sicherheit. Drastische Strafen für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten müssen abschrecken. Hinzu kommen Strafen wegen Manipulationen an den Fahrschreibergeräten, die ebenfalls drastisch sein müssen. Lastwagen mit manipulierten Fahrtenschreibern müssen sichergestellt werden. Die Weiterfahrt muss sofort untersagt werden, weil mit der Manipulation an dem Lkw und dessen Geräten die Betriebserlaubnis dieses Lkws erloschen ist. Der betroffene Lkw ist nur mit der ordnungsgemäßen Bedienung zum allgemeinen Straßenverkehr zugelassen. Die Unfallzeitung fordert daher auch weiterhin verschärfte Kontrollen der Lastkraftfahrzeuge und Reisebusse.
Quellen
    • Foto: © benjaminnolte - Fotolia.com