Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Herstellergarantie: Echter Schutz oder nur ein Marketing-Gag?
Eine repräsentative KÜS-Umfrage ergibt: Viele Autofahrer schätzen die Herstellergarantie, wissen aber wenig über ihren Umfang

RobGal

Garantieleistungen werden von den Autoherstellern gern benutzt, um sich vor Öffentlichkeit und Kunden gut darzustellen: Je länger die Garantiezeit und je umfangreicher die Garantieleistung, umso besser muss doch die Qualität des Fahrzeugs sein, so die landläufige Meinung.
"Für die deutschen Autofahrer sind Garantien wichtig, sie sollen vor allem vor Kosten und gegen Schäden schützen", sagen die Experten der Überwachungsgesellschaft KÜS. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die aktuelle KÜS-Autofahrerumfrage "Trend-Tacho" ergab, dass die Verbraucher in Deutschland den Garantien positiv gegenüberstehen. 90 Prozent der Neuwagenbesitzer sind überzeugt, dass die Herstellergarantie Sicherheit bei unvorhergesehenen Schäden und Kosten bietet, bei den Gebrauchtwageneignern sind mit 83 Prozent kaum weniger dieser Auffassung. Knapp drei Viertel der befragten Fahrer neuer Autos meinen, dass die Garantiebedingungen "klar und nachvollziehbar" seien. Hier zeigen sich die Kunden von gebrauchten Autos schon weniger überzeugt: Nur 59 Prozent stimmen dem zu. Insgesamt haben die Autofahrer aber ein großes Interesse an den verschiedenen Garantieleistungen, weil sie auch den Wiederverkaufswert der Fahrzeuge steigern, sagen rund 60 Prozent der Neu- wie der Gebrauchtwagenfahrer.

Im Gegensatz dazu wurde bei der repräsentativen Umfrage, die das Institut BBE Automotive im Auftrag der KÜS und des Fachmagazins "Kfz-Betrieb" im April durchführte, ein "eher erschreckend" geringes Wissen der Autofahrer über Garantien und deren Umfang und Laufzeiten festgestellt, staunten die KÜS-Profis. So lassen sich die Autofahrer bei der Werkstattwahl von der Angst vor dem Verlust der Garantie leiten und gehen für die Inspektion lieber zu einer Vertragswerkstatt. Denn nur dadurch, so denken sie Autofahrer, könne man die Garantieansprüche aufrechterhalten.

Obwohl für die übergroße Mehrheit der Umfrageteilnehmer die freie Werkstattwahl "sehr wichtig" ist (zwischen 70 und 80 Prozent), meint gut die Hälfte der Neuwagenfahrer und 35 Prozent der Gebrauchtwagenbesitzern, sich zum Erhalt der Garantieansprüche an die Vertragswerkstatt wenden zu müssen. Das stimmt jedoch nicht: Nach Bestimmungen der Europäischen Union erlischt auf dem europäischen Markt die Neuwagengarantie nicht, wenn eine Inspektion, nach den Vorgaben des Herstellers, bei einer freien Werkstatt durchgeführt wird. Es sei denn, man hat einen Vertrag unterschrieben, mit dem man sich an ein bestimmtes Händler- oder Servicenetz bindet.

Allgemein gewünscht ist eine Garantielaufzeit im Schnitt von 4,4 Jahren für Neuwagen und von vier Jahren für Gebrauchte. Sehr wenig gefragt sind Garantieversicherungen, etwa gegen bestimmte, von der Herstellergarantie nicht abgedeckte Schäden. Lediglich neun Prozent der Neuwagenkäufer und vier Prozent der Gebrauchtwagenfahrer halten solch eine Garantie für "wichtig". Wer einen Gebrauchtwagen kauft, ordert eher selten auch eine Garantie dazu. Nur 22 Prozent dieser Autofahrergruppe haben eine Garantie abgeschlossen, die Laufzeit beträgt durchschnittlich nur 2,1 Jahre.

Garantieinformationen erhalten Neuwagen- und Gebrauchtwagenkäufer zu rund 80 Prozent vom Händler oder Verkaufsberater. Doch über den Umfang der Garantie kennen sich die wenigsten aus. Bei der Befragung sagte fast die Hälfte aller Neuwagenfahrer, dass ausgewählte Teile versichert seien (Gebrauchtwagenkäufer: 56 Prozent), und 36 beziehungsweise 26 Prozent sind der Auffassung, dass alle zu reparierenden Teile inbegriffen seien, auch Verschleißteile. 15 bzw. 18 Prozent gaben zu, es nicht zu wissen.

Bei einem Garantiefall ist der Verkäufer die erste Adresse

Die Mehrheit (55 Prozent) beider Käufergruppen zeigte sich überzeugt, dass für eine Reparatur in der Garantiezeit nur derjenige Händler zuständig ist, bei dem das Auto erworben wurde – was richtig ist: Bei einem Garantiefall ist der Verkäufer die erste Adresse, um ihm die Möglichkeit zu geben, den Defekt zu beheben. Verschleißteile unterliegen übrigens in der Regel nicht der Herstellergarantie, es sei denn, der Verschleiß war übermäßig hoch und nicht auf das Verhalten des Verbrauchers zurückzuführen.

Von den Befragten musste ein Drittel die Garantie schon einmal in Anspruch nehmen, bei den Gebrauchtwagenkäufer war es ein Viertel. Dabei waren erstaunlich viele mit der Reparatur zufrieden: 98 und 95 Prozent. Ein ähnlich gutes Zeugnis stellten die Befragten bei der Kulanzabwicklung aus. Hier erweisen sich die Kunden von Vertragswerkstätten zu 91 Prozent als zufrieden, bei den freien Werkstätten sogar zu 95 Prozent.

Zum Schluss gossen die befragten Autofahrer noch etwas Wehmut in den recht positiven Umfrag-Kelch: Etwas weniger als die Hälfte teilt die Einschätzung, dass im Zweifelsfall die Garantie gegen den Kunden ausgelegt wird. Zudem halten nicht wenige, nämlich deutlich über ein Drittel aller Befragten, die Herstellergarantien für einen Marketing-Gag.

Die allermeisten Hersteller bieten laut einer aktuellen ADAC-Übersicht eine Garantiezeit von zwei oder drei Jahren an, bei manchen ist die Kilometerzahl auf 100.000 Kilometer begrenzt. Einzig Hyundai, Mitsubishi und Subaru geben fünf Jahre (teils mit Kilometerbegrenzung), und allein Kia hat die Garantie auf sieben Jahre erhöht. Dabei ist der Garantieumfang von Hersteller zu Hersteller verschieden.
Quellen
    • Text: Beate M. Glaser (Kb)
    • Foto: Uwe Annas - Fotolia.com