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Das vergangene Jahr wird vielfach im Gedächtnis bleiben, vor allem wegen des Abgasskandals bei Volkswagen, der die ganze Branche in Aufregung versetzt hat. Die EU hat bereits die erst vor kurzem beschlossenen neuen Emissionsgrenzwerte aufgekündigt, weil sie zu lasch sind. Was und wieviel der Straßenverkehr zum Klimaschutz beitragen kann und muss, wird im kommenden und den folgenden Jahren ein zentrales Thema bleiben.
Aber auch in punkto Verkehrssicherheit sind neue Anstrengungen erforderlich, zumal nach ersten Schätzungen die Zahl der tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmer 2015 erneut gestiegen ist. Und im Spannungsverhältnis zwischen der Sicherheit für Menschen und dem Klimaschutz kann man zumindest mit einer Entspannung beim Krimi um das geeignete Klimaanlagenkältemittel rechnen, denn 2016 sollen die ersten CO²-Klimaanlagen eingeführt werden – bis dahin wird es aber noch mächtig Streit zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung beziehungsweise einzelnen Autokonzernen geben.

Zur Rechtmäßigkeit der Pkw-Maut für Ausländer ist 2016 mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu rechnen, der zu prüfen hat, ob das Konzept der Bundesregierung mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbart ist. Der Ausblick auf das Jahr 2016 im Einzelnen:


Sicherheit

Nutzfahrzeuge I:
Seit November 2015 müssen alle neuen Lkw über 3,5 Tonnen mit einem Spurverlassenswarner ausgestattet sein. Für neue Busse mit mehr als neun Sitzplätzen und für Lkw über acht Tonnen sind seitdem Notbremsassistent, Druckluftbremsanlage und luftgefederte Hinterachsen obligatorisch.

Motorräder I:
Motorräder mit neuer Typzulassung ab 1.1.2016 und mit mehr als 125 Kubikmeter Hubraum müssen über ABS verfügen. 2017 gilt die Regelung für alle neuzugelassenen Maschinen.

Erste Hilfe:
Seit Ende Oktober sind die Erste-Hilfe-Kurse für alle Führerscheinklassen einheitlich geregelt. Sie umfassen jetzt neun Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und kosten 35 Euro.

Fußgängerschutz:
Bei Euro-NCAP erhalten Autos ab 2016 die volle Punktzahl nur noch, wenn serienmäßig ein Notbremssystem mit Personenerkennung an Bord ist. Das Assistenzsystem muss bei Tempo 40 einen Zusammenstoß mit einem Fußgänger verhindern, bei einer Kollision mit 60 km/h müssen die Verletzungen des Fußgängers "spürbar gemindert" sein. Der Auto Club Europa (ACE) hält Notbremssysteme für die wichtigsten Assistenten nach ABS und ESP und verspricht sich von der Neuerung eine "deutliche Senkung der Unfälle im innerstädtischen Verkehr". Nach ersten Schätzungen verunglückten 2015 insbesondere mehr Fußgänger tödlich als im Vorjahr.


Umwelt- und Klimaschutz

E-Auto-Förderung:
Bereits seit September 2015 können sich Besitzer von Elektroautos ein speziell gekennzeichnetes Kfz-Kennzeichen besorgen, um in den Genuss von Privilegien wie kostenlose Parkplätze, die Befreiung von Durchfahrtsbeschränkungen oder die Nutzung von Busspuren zu gelangen.

Umweltzonen:
In Aachen wird eine neue Umweltzone eingerichtet. Ab 1. Februar 2016 dürfen dann nur noch Autos mit grüner Plakette in die Stadt fahren. Zuletzt richtete Darmstadt im November eine Zone ein. Damit gibt es in Deutschland insgesamt 50 Städte und Regionen mit Umweltzonen. Nur in Augsburg und Neu-Ulm sind Fahrzeuge mit gelber Plakette erlaubt, alle anderen Umweltzonen verlangen Grün.

Diesel:
Von den 30 Millionen Euro, die 2015 zur Partikelfilternachrüstung älterer Dieselautos vorgesehen waren, wurden nur weniger als sieben Millionen Euro abgerufen. Nun sollen die restlichen Gelder auf das nächste Jahr übertragen werden. Gefördert werden Diesel-Pkw, die vor dem 1.1.2007 erstmals zugelassen wurden, mit 260 Euro. Die Umrüstung kostet laut ACE rund 650 Euro.

Motorräder II:
Motorräder mit neuer Typzulassung ab 1.1.2016 müssen die Abgasnorm Euro IV erfüllen. Beispielsweise bedeutet das, dass für Maschinen mit Benzinmotor und mehr als 130 km/h die Stickoxidgrenze von 150 auf 70 mg/km gesenkt wird. Für Maschinen mit Dieselmotor ist erstmals eine Feinstaubgrenze vorgesehen. Euro IV gilt für Motorräder mit mehr als 50 Kubik oder mit einer Spitzengeschwindigkeit von über 45 km/h. 2020 folgt Euro V, das bei Dieselmotoren beispielsweise eine Verringerung der Stickoxidgrenzwerte von 300 auf 90 mg/km vorsieht.


Verbraucher

Überwachung:
Im Januar 2016 werden in Niedersachsen probeweise Abschnittskontrollen (Section Control) zur Tempoüberwachung eingeführt. Bei dem Pilotprojekt auf der B 6 zwischen Laatzen und Gleidingen wird die Geschwindigkeit nicht wie bislang punktuell gemessen, sondern abschnittsweise: Es wird die Zeit ermittelt, die ein Fahrzeug für einen bestimmten Abschnitt braucht, daraus wird die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet. Wird das vorgegebene Tempolimit überschritten, war der Fahrer zu schnell. Datenschützer lehnen die Abschnittskontrolle wegen der damit verbundenen großen Datenerhebungen ab.

Carsharing:
Der ACE geht davon aus, dass der Bundestag im Laufe des kommenden Jahres ein Carsharing-Gesetz verabschieden wird. Neben der Definition könnte es auch die Kennzeichnung von Carsharing-Autos beinhalten und spezielle Privilegien vorsehen, wie sie auch für Elektrofahrzeuge gelten, etwa die Befreiung von Parkgebühren oder spezielle Parkflächen.

Elektroautos II:
Ab 2016 wird die Steuerbefreiung für Autos mit reinem Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb von zehn auf fünf Jahre begrenzt. Danach wird die Kfz-Steuer laut ACE nur noch um 50 Prozent ermäßigt.


Wirtschaft

Nutzfahrzeuge II:
Die jüngste Generation des digitalen Fahrtenschreibers in Nutzfahrzeugen wird durch eine EU-Verordnung ab März 2016 Pflicht. Neu ist, dass die Kontrollbehörden in Zukunft zur gezielten Straßenkontrolle von Fahrzeugen oder bei Manipulationsverdacht per Fernabfrage auf den digitalen Tachografen zugreifen können. Die Daten zu Lenk- und Ruhezeiten dürfen die Behörden auf diese Weise nicht überwachen. Dafür meldet sich das Gerät beim Fahrer, wenn die maximal erlaubte Lenkzeit von 4,5 Stunden erreicht wird oder ein Defekt aufgetreten ist. Nach Informationen des ACE werden die neuen Geräte wegen offener technischer Fragen erst 2019 eingeführt.

Händlerkennzeichen:
Durch eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung ist 2016 die Einführung von roten Händlerkennzeichen vorgesehen. Damit können zum Verkauf angebotene und noch nicht zugelassene Fahrzeuge kurz zum Tanken oder Reinigen gebracht werden.


Reise

Großbritannien:
In England und Wales darf seit Oktober im Auto nicht mehr geraucht werden, sobald Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren an Bord sind. Ansonsten werden 50 Pfund fällig. Schottland will sich dem Gesetz 2016 voraussichtlich anschließen.

Österreich:
Die Vignettenpreise sind Anfang Dezember um 1,5 Prozent erhöht worden. Die Jahresvignette für Pkw kostet nun 85,70 Euro statt bislang 84,40 Euro.

Tschechien:
Die Vignetten sind im Oktober leicht verteuert worden. Pro Jahr und Auto werden nun 57 Euro statt 56,50 Euro fällig, die Monatsvignette ist von 16,50 Euro auf 17 Euro gestiegen.
Quellen
    • Text: Beate M. Glaser/Kristian Glaser
    • Foto: © masterzphotofo - Fotolia.com