AG Köln hält Unkostenpauschale von 25,-- € bei Verkehrsunfällen für angemessenAG Köln Hinweisbeschluss vom 3.5.2016 – 269 C 72/16 –
Das erkennende Amtsgericht Köln weist mit Hinweisbeschluss vom 3.5.2016 die Parteiendarauf hin, dass es die Geltendmachung einer unfallbedingten Auslagenpauschale von 25,-- € für angemessen erachtet. Auf die Möglichkeit eines Anerkenntnisses wurde hingewiesen.
Fazit und Praxishinweis: Nach herrschender Rechtsprechung erscheint eine unfallbedingteAuslagenpauschale für Telefonate, Anwaltsbesuche, Porti etc. von 25,-- € angemessen. Dass die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung in diesem Fall sich standhaft weigerte, diesen Betrag zu erstatten, erscheint unverständlich. Teilweise wird sogar ein Betrag von 30,-- € für angemessen erachtet.