
Abrechnung genannt, ist ein Gutachten eines von Ihnen beauftragten
Kfz-Sachverständigen.
Folgende Angaben im Gutachten spielen für die fiktive Abrechnung eine Rolle:
- Die Reparaturkosten
- Der Wiederbeschaffungswert
- Der Restwert
- Die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs
1. Auto ist verkehrssicher, die Reparaturkosten sind niedriger als der Wiederbeschaffungswert
- Auszahlung auf Grund der fiktiven Abrechnung: Kalkulierte Schadenssumme ohne MwSt. und ohne Abzug des Restwertes.
- Auszahlung auf Grund der fiktiven Abrechnung: Kalkulierte Schadenssumme ohne MwSt. und ohne Abzug des Restwertes.
Voraussetzung: Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Manchmal reicht es, den Spiegel auszutauschen... fragen Sie Ihren Gutachter!
- Auszahlung auf Grund der fiktiven Abrechnung: Wiederbeschaffungswert ohne MwSt. abzüglich Restwert