Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung - vorsätzlich oder fahrlässig?OLG Hamm, Az.: 4 RBs 91/16
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte dieses Urteil. Die Richter gingen davon aus, dass der Autofahrer das Tempolimit gekannt hat, und sahen im hohen Grad der Überschreitung des Tempolimits ein Indiz für vorsätzliches Handeln. Denn wenn man die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 Prozent überschreitet (konkret um über 50 Prozent), seien die Fahrgeräusche und die vorüberziehende Umgebung deutliche Signale für die überhöhte Geschwindigkeit. Das rechtfertige die Annahme des Vorsatzes.