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Wenn ein ausgebrannter Böller aufs Autodach fällt, besteht dem ADAC zufolge kein Risiko. Wenn der Böller aber direkt auf dem Blech gezündet wird, muss gegebenenfalls die Werkstatt ran.
Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) weist darauf hin, dass eine Teilkaskoversicherung auch Brand- und Explosionsschäden umfasst; und die Vollkasko-Police zahlt generell bei mutwillig herbeigeführten Schäden. Jedoch muss man die Selbstbeteiligung übernehmen und wird auch noch zurückgestuft. Ob sich das lohnt, sollte man im Einzelfall prüfen. Jedenfalls meldet man der Assekuranz den Schaden so bald wie möglich, empfiehlt der ZDK, am besten mit Fotos, Zeugenaussagen und Polizeiprotokoll.
In der Silvesternacht sollte man seinen Wagen in einer Garage oder in einem wenig belebten Gebiet abstellen. ZDK-Tipp: Wer um Mitternacht das Auto nutzt, sollte auf herumfliegende Böller achten und langsam fahren – und vor allem nüchtern.
Quellen
    • Quelle: Kb
    • Foto: Smileus - Fotolia.com