Ein Autofahrer war auf einer Strecke unterwegs, deren Durchfahrt für "Fahrzeuge aller Art" gesperrt war (Zeichen mit rotem Kreis um eine weiße Fläche), durch ein Zusatzschild aber für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben war. Der Autofahrer bekam eine Geldbuße und legte dagegen Einspruch ein.
Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass sich der Autofahrer nicht ordnungswidrig verhalten hatte. Denn die Freigabe für landwirtschaftliche Fahrzeuge schloss die Fahrt zum Treffpunkt der anstehenden Jagdausbildung ein. (OLG Celle, Az.: 322 SsRs 154/14)