
QuotenvorrechtWer kennt es schon – aber wer es nicht kennt, verschenkt Geld.
- Sie hatten einen Unfall, an dem Sie Teilschuld haben
- Sie haben eine Vollkasko-Versicherung
Der gegnerische Anteil am Unfallschaden Sie haben einen Schadenersatzanspruch, nämlich in Bezug auf denjenigen Anteil des Schadens, der von Ihrem Unfallgegner verursacht wurde. Diesen Schadenersatz-Anteil trägt die Haftpflichtversicherung desUnfallgegners.
Ihr eigener Anteil am Unfallschaden Für den Anteil am Schaden kommt Ihre Vollkasko-Versicherung auf.
Welche Versicherung sollte nun den Schaden regulieren?
Die falsche Antwort lautet: „Meine Kaskoversicherung, dafür zahle ich schließlich“.
Die richtige Antwort lautet: Es sollte kombiniertund gleichzeitig abgerechnet werden, je nach Quote der Unfallbeteiligung sowohl über die Kaskoversicherung als auch über dieHaftpflichtversicherung des Gegners.
Der Unterschied zwischen richtig und falsch lässt sich im konkreten Fall als diejenige Summe errechnen, die Sie bei der falschen Vorgangsweise verschenken.
Die Details sind so kompliziert, dass die Abwicklung eines solchen
Schadens unbedingt in die Hände eines versierten Fachanwalts gehört.