„Nicht umsonst ist im Bereich von fünf Metern vor Fußgängerüberwegen, Kreuzungen, Einmündungen sowie Ein- und Ausfahrten das Parken unzulässig.“ Die Stuttgarter Sicherheitsorganisation erinnert auch daran, dass vor und hinter Haltestellenschildern 15 Meter Abstand bleiben müssen.
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