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Elektromobilitätsgesetz: Reichen diese Privilegien für Elektroautos?
Freie Parkplätze, Nutzung von Busspuren und extra Nummernschilder

RobGal

Um die angepeilte eine Million Elektrofahrzeuge bis 2020 auf Deutschlands Straßen doch noch zu schaffen – "bis 2030 könnten es sechs Millionen Fahrzeuge sein", schwärmt die Bundesregierung – haben Bundestag und Bundesrat im Frühling das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) verabschiedet.
Mitte Juni trat es zeitgleich mit den erforderlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in Kraft.

Fachleute bezweifeln, dass in den kommenden fünf Jahren noch fast eine Millionen Elektromobile verkauft werden. Im vergangenen Jahr gab es laut Kraftfahrt-Bundesamt zwar 25 Prozent mehr neu zugelassene E-Autos als 2013, aber in absoluten Zahlen sind 8.522 nicht üppig. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum wurden über drei Millionen Pkw mit konventionellem Verbrennungsmotor zugelassen.

Das Gesetz, das die Elektromobilität voran bringen soll, besteht im Wesentlichen aus fünf Punkten:

Definition: Ein Elektrofahrzeug ist für den Gesetzgeber ein batterieangetriebenes Mobil. Das kann ein Pkw, ein Nutzfahrzeug oder Zweirad sein, ein rein batterieelektrisches oder von außen aufladbares Plug-in-Hybridmobil oder ein mit Wasserstoff angetriebenes Brennstoffzellenfahrzeug. Die (elektrische) Reichweite muss mindestens 30 Kilometer betragen, ab 2018 40 Kilometer. Der Ausstoß an Kohlendioxid (CO²) darf bei höchstens 50 Gramm pro Kilometer liegen (das entspricht 2,1 Liter Benzin oder 1,9 Liter Diesel pro 100 Kilometer). Fahrzeuge, die diese Vorgaben erfüllen, kommen in Zukunft in den Genuss von Privilegien.

Autokennzeichen: In Deutschland zugelassene E-Mobile erhalten besondere Kfz-Kennzeichen mit einem zusätzlichen "E". So soll deutlich erkennbar sein, dass das Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, was die Akzeptanz der Stromer in der Bevölkerung erhöhen und die Arbeit von Polizei und Ordnungsdiensten erleichtern soll. Zudem soll das Extrakennzeichen einen Kaufanreiz darstellen: Elektromobilbesitzer können ihr Umweltbewusstsein demonstrieren, Unternehmen ihr Image aufpolieren. Im Ausland zugelassene Stromer werden durch eine Plakette am Heck gekennzeichnet, damit sie ebenfalls in den Genuss der Sonderrechte gelangen.

Parkplätze: Die Kommunen können durch das Elektromobilitätsgesetz speziell für Elektrofahrzeuge reservierte Parkplätze an Ladesäulen einrichten oder gesonderte Parkplätze kostenlos oder ermäßigt anbieten.

Sonderspuren: Die Kommunen können außerdem Busspuren oder öffentliche Wege, die für besondere Zwecke genutzt werden, für Stromer freigeben. Nur vor Ort, meint der Gesetzgeber, könne beurteilt werden, ob die Busspuren bereits ausgelastet sind oder ob noch Platz für zusätzliche Fahrzeuge besteht. Busspuren sollten nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums jedoch nicht für E-Mobile freigegeben werden, wenn das den Belangen des ÖPNV, der Sicherheit oder dem flüssigen Straßenverkehr entgegensteht.

Zufahrtsbeschränkung: Zufahrtsbeschränkungen, die aus Gründen des Lärmschutzes oder der Luftreinhaltung erlassen wurden, können für Elektromobile aufgehoben werden, da diese weder Lärm machen noch Schadstoffe emittieren. Diese Regelungen sind bis Juni 2030 befristet; danach wird nach Auffassung der Bundesregierung eine weitere Unterstützung nicht mehr erforderlich sein, weil die Elektromobilität bis dahin etabliert sein wird. Die Politiker der Regierungskoalition sind jedoch vorsichtig. So soll das Elektromobilitätsgesetz begleitend daraufhin überprüft werden, ob die Privilegierungen wirklich erforderlich sind und den gewünschten Effekt haben. Ob sie erhalten bleiben und, wenn ja, wie sie nach 2030 aussehen, soll zum Ende des Befristungszeitraumes untersucht werden.

Werden diese Sonderrechte einen Kaufrausch auf Elektrofahrzeuge in Deutschland auslösen, der erforderlich ist, um das Eine-Million-Ziel bis 2020 zu schaffen? Die Erfahrungen etwa in Norwegen zeigen, dass es von Seiten des Staates deutlich mehr braucht. Steuererleichterungen, Mautbefreiung sowie kostenloses Parken und Stromladen: Das norwegische Förderprogramm ist deutlich offensiver – mit dem Effekt, dass weltweit nirgendwo mehr Elektromobile gekauft werden. Die Regierung überlegt sogar, vor allem die Steuervorteile langsam zurückzufahren, weil mehr Autofahrer als gedacht sich ein Elektromobil zugelegt haben, etwa 50.000 – bei einer Einwohnerzahl von nur fünf Millionen. In Deutschland können Umweltschützer von solch einem Erfolg nur träumen.

Die Elektromobilität ist ein zentraler Pfeiler in der Politik der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 Prozent zu senken. Dafür soll der Energieverbrauch im Verkehr zwischen 2005 und 2050 um 40 Prozent verringert werden. Die Stromer sind wichtig, weil sie energieeffizienter als konventionelle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind, weniger Abgase verursachen und erheblich leiser sind. Solange allerdings bei der Stromerzeugung ("Strommix") in Deutschland ein noch recht hoher CO2-Ausstoß anfällt, sind moderne und besonders sparsame Dieselautos kaum "dreckiger" als vergleichbare Stromer – zumal man den erheblichen Energieaufwand bei der Erzeugung der Batterien einkalkulieren muss. Sinnvoll ist also eine Gesamtbetrachtung von Käufer-verhalten, Energieerzeugung und Produktionsbedingungen.
Quellen
    • Text: Beate M. Glaser/Kristian Glaser (Kb)
    • Foto: shibanuk - Fotolia.com