Der Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung und Entzug des Führerscheins verurteilt. Das Landgericht Münster bestätigte in der Berufungsverhandlung die Entscheidung der Vorinstanz. Auch wenn der Angeklagte strafrechtlich unbelastet gewesen sei, rechtfertige die rücksichtslose und risikobereite Fahrweise nicht, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, argumentierten die Richter. (Landgericht Münster, Az.: 5 Ns 108/16)
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