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Vor der Ferienreisezeit erinnert der Auto- und Reise-Club Deutschland (ARCD) an die vereinfachten Regeln zur Rettungsgasse.
Eine Rettungsgasse auf einer Autobahn oder Außerortsstraße muss man nicht erst bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern, sondern bereits bei Schrittgeschwindigkeit oder Stau.
Dadurch sollen Hilfskräfte und Polizei so schnell wie möglich zu einem Unfall und den Verletzten gelangen können. Die Gasse wird zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet. Sie darf nach Passieren des ersten Rettungswagens nicht schon geschlossen werden. Wichtig ist auch, dass der Seitenstreifen nicht befahren wird, damit auch Fahrzeuginsassen, die im Stau stehen, notfalls versorgt werden können. Auch an Baustellen sollte man an die Rettungsgasse denken, damit die Einsatzkräfte wenigstens eine Chance haben durchzukommen, beispielsweise auf einem Motorrad.
Quellen
    • Quelle: Kb
    • Foto: Gina Sanders - Fotolia.com