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Trotz Einbahnstraße auf beide Fahrtrichtungen achtenOLG Oldenburg, Az.: 4 U 11/18
Auch wenn man sein Auto rückwärts in eine Einbahnstraße ausparkt, muss man auf andere Verkehrsteilnehmer aus beiden Fahrtrichtungen achten. Der Fall: Ein Mann war rückwärts aus einem Autobahnparkplatz herausgefahren, als er mit einem Transporter der Baubehörde kollidierte, der aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung gekommen war.