Die Aufgabe des Sachverständigen ist es, den Schaden vollumfänglich aufzunehmen und zu bewerten. Im besten Fall muss das Fahrzeug auf die Hebebühne, die Achsgeometrie muss geprüft werden und eine „Zerlegung“/Demontage von Bauteilen ist zwingend erforderlich.
Eine Zulassungsstelle hatte ein Kfz-Kennzeichen zweimal vergeben, weil dem Schildhersteller ein Buchstabendreher unterlaufen war. Es kam, wie es kommen musste: Die Buchstabenkombination gab es bereits, der andere Fahrzeughalter wurde beim zu schnellen Fahren erwischt, und die Behörden richteten sich ausgerechnet an den Halter mit dem Buchstabendreher.