News mit dem Tag „Probefahrt“

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  • Kosten der Probefahrt sind nach Reparatur zu erstatten
    Amtsgericht Tettnang Urteil vom 10.2.2016 – 8C 388/15 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ließ der Geschädigte sein verunfalltes Fahrzeug in der Firma Autohaus XY reparieren. Die Reparaturkosten betrugen insgesamt 4.291,22 € brutto. In der Rechnung der Firma Autohaus XY vom 19.11.2014 war eine Position "Probefahrt durchgeführt" mit 44,59 € enthalten. Aufgrund eines Prüfberichtes eines Prüfdienstleisters, den die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung eingeholt hatte, kürzte die Kfz-Haftpflichtversicherung den Betrag für die Probefahrt. Der Geschädigte gab sich mit der Kürzung seines Schadensersatzanspruchs nicht zufrieden und klagte vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Tettnang in Baden-Württemberg von Betrag von 44,59 € ein. Die Klage hatte Erfolg.