Der beratungsresistente Geschädigte ist Opfer seiner eigenen Entscheidung.Wenn die Überzeugungsversuche des Kfz-Sachverständigen oder Werkstatt in Misstrauen des Geschädigten umschlagen.
Regulierungsangst gepaart mit Unwissenheit führt zu einem weiteren Schaden.
Die Geschädigte kommt in die Werkstatt und schildert folgendes Szenario. Sie habe an einer Kreuzung gestanden und ein unaufmerksamer Verkehrsteilnehmer sei ihr hinten aufgefahren. Für den Fachmann ein klarer Fall, für den Laien, der noch nie mit einem Unfall zu tun hatte, führt einfaches logisches Denken zu dem Ergebnis: "Ich muss die Versicherung des Unfallgegners anrufen."
Die Geschädigte kommt in die Werkstatt und schildert folgendes Szenario. Sie habe an einer Kreuzung gestanden und ein unaufmerksamer Verkehrsteilnehmer sei ihr hinten aufgefahren. Für den Fachmann ein klarer Fall, für den Laien, der noch nie mit einem Unfall zu tun hatte, führt einfaches logisches Denken zu dem Ergebnis: "Ich muss die Versicherung des Unfallgegners anrufen."