Tipp: Die Scheibenwaschanlage gehört zur HauptuntersuchungZusätze gegen Insekten, Schlieren und Frost / Rat von der KÜS: Vor dem Wechsel von Winter- auf Sommerzusatz das Wischwasser komplett austauschen
Autofahrer werden vom Staat nicht alleingelassen. Selbst das Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage wollte die Bundesregierung vorschreiben und zusammen mit einer Winterreifenpflicht einführen. Dazu erweiterte sie 2006 die Straßenverkehrsordnung (StVO) um einen Absatz, dass Fahrzeuge den Wetterverhältnissen anzupassen seien. Dazu sollten "insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage" gehören. "Zu unbestimmt", urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg vier Jahre später, weshalb die Bundesregierung den Absatz – in eine zwar präzise, aber völlig unverständliche Version – abänderte. Dabei ließ sie das Frostschutzmittel außen vor. Nun muss die StVO ganz ohne auskommen.