OLG Frankfurt zu einem Unfall zwischen Linksabbieger und ÜberholerOLG Frankfurt am Main Berufungsurteil vom 26.1.2016 – 7 U 189/13 –
Die Parteien streiten über die Haftung eines Verkehrsunfalles, der sich im November 2011 gegen 15.00 Uhr im Ort O im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main ereignete. Die Klägerin, die Halterin und am Unfalltage auch Fahrerin des Pkw war, befuhr mit diesem die A-Straße. In Höhe des Hauses mit der Hausnummer … wollte sie nach links in das Grundstück mit der Hausnummer … abbiegen. Die Klägerin behauptet, vor dem Abbiegen den linken Fahrtrichtungsanzeiger betätigt zu haben. Zur gleichen Zeit beabsichtigte der hinter ihr herfahrende LKW-Fahrer den Pkw zu überholen. Die Fahrzeuge kollidierten. Die Pkw-Eigentümerin verlangt von der Kfz-Haftpflichtversicherung des LKW Schadensersatzansprüche geltend.