Finanzgericht urteilt zu Unfallkosten, die von Dritten nicht getragen wurdenFinanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.2.2016 – 1 K 2078/15 –
Die spätere Klägerin ist Angestellte. Auf der Fahrt zu ihrer Arbeitsstätte erlitt sie mit ihrem Kraftfahrzeug einen Verkehrsunfall. Die Reparaturkosten am verunfallten Fahrzeug betrugen rund 7.000,-- €. Außerdem klagte sie nach dem Unfall über Schmerzen im Kopf- und Nackenbereich.