OLG Frankfurt zu Kollision mit Polizeifahrzeug auf Seitenstreifen der AutobahnOLG Frankfurt am Main Urteil vom 14.3.2016 – 1 U 248/13 –
Auf der Bundesautobahn in Hessen bildete sich nach einem Verkehrsunfall ein Stau. Die sich der Unfallstelle nähernden Kraftfahrzeuge bildeten für die Rettungsfahrzeuge eine Rettungsgasse. Der spätere Kläger wechselte mit seinem Fahrzeug auf die rechte Fahrspur und ordnete sich weit rechts ein und überfuhr dabei die weiße durchzogene Seitenbegrenzungslinie. Knapp auf dem Seitenstreifenkollidierte er mit einem Polizeifahrzeug, das das Blaulicht eingeschaltet hatte. Allerdings war das Martinshorn nicht eingeschaltet.