Kinder sind nicht verpflichtet, mit ihren Fahrrädern den Gehweg zu benutzenLG Koblenz, Az.: 13 S 2/18
Zwei Kinder, sechs und sieben Jahre alt, beschädigten auf dem Weg zum Spielplatz mit ihren Fahrrädern parkende Autos. Die Versicherung, die von der Aufsichtsperson Regress verlangte, wies darauf hin, dass die Kinder auf Anweisung der Eltern auf der Straße unterwegs waren, statt, wie vom Gesetz gefordert, auf dem Gehweg. Außerdem hätten die Fahrradlenker keine Gummistopfen gehabt.