Lkw-Fahrer, die trotz Verbots Brücken benutzen, sollen nach Vorstellung der nordrhein-westfälischen Landesregierung durch ein drastisch erhöhtes Bußgeld abgeschreckt werden, um die Infrastruktur zu schützen.
Die Höhe eines Bußgeldes wegen zu schnellen Fahrens richtet sich auch danach, ob man vorsätzlich, also absichtlich, oder nur fahrlässig, also aus mangelnder Sorgfalt, handelte. Doch wie sollen Behörden und Gerichte den Unterschied ermitteln?