Die Reform des Fahrlehrerrechts, deren „Eckpunkte“ schon im Oktober 2011 unter Federführung von Baden-Württemberg ausgearbeitet wurden, trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Neu integriert in die Fahrausbildung sind Mobilitätstechnologien, dazu gehören Elektroautos und Fahrerassistenzsysteme.