OLG Köln Hinweisbeschluss vom 3.1.2019 – 18 U 70/18
Der Einbau von Betrugssoftwares, um die wahren Abgaswerte zu verschleiern, beschäftigt seit längerem die deutschen Gerichte. Jetzt hat auch ein Oberlandesgericht deutliche Worte zum Einbau der Betrugssoftwares gefunden. Es sieht in dem Einbau der Betrugssoftware, die falsche Angaben zum Ausstoß von Stickoxiden macht, eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden gemäß § 826 BGB. Zu dieser Ansicht war auch bereits in erster Instanz das Landgericht Köln gelangt. Das OLG Köln bestätigte in seinem Hinweisbeschluss nun die Rechtsansicht des Vorgerichts.
Die Luftbelastung in bundesdeutschen Städten ist anhaltend hoch. Stickoxid (NOx) und Fein-staub können bei erhöhter Konzentration die Atemwege angreifen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen hervorrufen und Krebs auslösen. Bei längerer Dauer treten die gesundheitlichen Schäden auch unterhalb der geltenden Grenzwerte ein. Laut aktuellen Untersuchungen sterben deswegen allein in Deutschland etliche tausend Menschen verfrüht.
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Bei Renault läuft bereits seit November eine Rückrufaktion des Mini-SUV Captur wegen des Stickoxidausstoßes (NOx). Betroffen sind knapp 16.000 Dieselmodelle, deren Software lediglich auf den neuesten Stand gebracht werden soll. Der französische Autobauer betont, dass keine betrügerische Software eingesetzt worden sei. Nun bietet Renault aber zusätzlich bis zu 700.000 Fahrzeughaltern an, ihr Auto in einer Werkstatt überprüfen zu lassen.
Für Volkswagen sieht es trotz des Abgasskandals gar nicht so schlimm aus, die Kunden sind jedenfalls mehr oder weniger treu geblieben: Im vergangen Jahr legten alle Pkw- Marken des Konzerns (Audi, Seat, Škoda) bei den Neuzulassungen zu, am meisten Porsche mit 18,6 Prozent.
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Unabhängig von den jüngsten Enthüllungen um die Abgasmanipulationen des VW-Konzerns ist die Diskrepanz zwischen den unter Laborbedingungen ermittelten Verbrauchs- und Emissionswerten und den Resultaten in der Fahrpraxis seit langem bekannt.