AG Viersen weist HUK-COBURG als Prozessbevollmächtigten zurückAG Viersen Beschluss vom 2.11.2015 – 33 C 224/15 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte der Geschädigte zunächst die HUK-COBURG als unbestritten eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen. Diese hatte allerdings den Schadensersatzanspruch des Geschädigten auf vollständigen Ausgleich seines Schadens nur unzureichend erfüllt.