Amtsgericht Hamburg Urteil vom 31.1.2018 – 20 a C 451/17 –
Nicht nur bei den Sachverständigenkosten, sondern auch bei den notwendigen Anwaltskosten versuchen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem von ihnen zu regulierenden Verkehrsunfall immer wieder zu kürzen. Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer argumentieren häufig, dass ein einfach gelagerter Verkehrsunfall vorliege, der keine Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes benötigt.
AG Düsseldorf Urteil vom 24.1.2018 – 50 C 208/17 –
Nicht nur bei den Sachverständigenkosten, sondern auch bei den notwendigen Anwaltskosten versuchen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem von ihnen zu regulierenden Verkehrsunfall immer wieder zu kürzen. So musste sich das örtlich zuständige Amtsgericht Düsseldorf mit der Frage beschäftigen, ob die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nach der Beschädigung eines Reisebusses durch ihren Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die angefallenen Rechtsanwaltskosten des Busunternehmens, das über einen größeren Fuhrpark verfügt, zu ersetzen.
BGH – VI. Zivilsenat – Urteil vom 18.7.2017 – VI ZR 465/16 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann der Geschädigte grundsätzlich die zu seiner Rechtsverfolgung notwendigen Anwaltskosten von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer ersetzt verlangen. Ist ein Fahrzeug derart stark beschädigt, dass eine Reparatur auch über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes hinausgehen, so ist eine Reparatur unsinnig. In diesem Fall hat der Geschädigte Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand, der sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ergibt.
Amtsgericht Göppingen Urteil vom 27.9.2017 – 11 C 592/17 –
Nach unverschuldeten Verkehrsunfällen kommt es in letzter Zeit immer wieder zu Streit über die Kosten des vom Geschädigten zur Schadensfeststellung hinzugezogenen Kfz-Sachverständigen. Das Amtsgericht Göppingen hat jetzt sogar darüber zu befinden, ob der Geschädigte berechtigt war, einen Rechtsanwalt seiner Wahl wegen der Schadensregulierung einzuschalten. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung war der Meinung, der Geschädigte hätte die Regulierung des Schadens selbst durchführen können. Sie erstattete die Kosten des Anwalts des Geschädigten nicht. Der Geschädigte klagte die rechtsanwaltskosten mit Erfolg bei dem Amtsgericht Göppingen ein.
Landgericht Köln – Berufungskammer - Beschluss vom 12.8.2015 – 11 S 173/15 –
Die Parteien streiten um die Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Geschädigt ist ein Mietwagenunternehmen, dessen Mietfahrzeug durch einen Versicherten der DEVK-Versicherung beschädigt wurde.