AG Frankenthal urteilt zur Verweisung auf eine von Versicherung benannte freie WerkstattAG Frankenthal Urteil vom 7.7.2016 – 3a C 170/15 –
Der Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls verlangte von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers den Ersatz des ihm entstandenen Schadens, den ein von ihm hinzu gezogener Sachverständiger im Schadensgutachten festgestellt hatte. Den Fahrzeugschaden rechnete er mithin fiktiv ab.