Eingeschränkte Räum- und Streupflicht auf ParkplätzenAG Augsburg Urteil vom 5.9.2018 – 74 C 1611/18
Gerade jetzt im Winter ist die Streu- und Räumpflicht auf Straßen, Wegen, Bürgersteigen und Parkplätzen ein besonders umstrittenes Thema. Kommt es zu einem Sturz auf nicht geräumten Flächen, muss häufig das zuständige Gericht den Streit entscheiden. So war es auch in dem Fall einer Postbotin in Augsburg, die auf einem nicht geräumten Teil eines Parkplatzes stürzte und sich verletzte. Ihre auf Schmerzensgeld gerichtete Klage hat allerdings das örtlich zuständige Amtsgericht Augsburg mit Urteil vom 5.9.2018 – 74 C 1611/18 – abgewiesen.