Ein Gutachten ist für die Schadenregulierung nicht verwendbar, wenn die Bilddokumentation durch die Werkstatt oder vom Geschädigten erstellt und an einen zentralen Ort zur Gutachtenerstellung gesendet wird. In solchen Fällen muss die Haftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen. Es gibt bereits viele entsprechende Urteile.
News mit dem Tag „Gutachten“
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Klare Worte!
Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten -
Information für die KFZ-Sachverständige und der Werkstatt.
Neuer Kalkulations Anbieter.im Zuge meiner Recherchen über DAT bin ich auf ein Produkt gestoßen, das in der Werkstattreparatur sehr stark vertreten ist. Die Firma GT Motive hat ihre Produktpalette erweitert und es können nun auch Unfallschäden-Kalkulationen durchgeführt werden. Die GT Motive tritt damit in direkte Konkurrenz zu DAT und Audatex. -
Vorgelegte Gutachterrechnung nach Unfall ist Indiz für Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB
Amtsgericht Hagen Hinweisbeschluss vom 9.7.2015 – 142 C 19/15 – -
JVEG gilt nicht bei Privatgutachten nach Verkehrsunfall
Amtsgericht Magdeburg Urteil vom 19.5.2015 – 103 C 3063/14 (103) – -
Mit dem sogenannten Urheberrechtsurteil des I. Zivilsenates vom 29.4.2010 – I ZR 68/08 - hat der BGH den jahrelang währenden Streit um die Nutzungsrechte an den Schadensbildern im vom Geschädigten in Auftrag gegebenen Kfz-Schadensgutachten beendet. Der Sachverständige, der im Rahmen der Begutachtung und zur Dokumentation der Schäden die Lichtbilder fertigt und dem Gutachten beifügt, ist Urheber dieser Schadenslichtbilder.