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Für den Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten gebrauchten Kraftfahrzeugs ist derjenige Preis ausschlaggebend, den ein Geschädigter zahlen muss, wenn er von einem seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung – unter Umständen mit Werkstattgarantie – erwerben will.