OLG Hamm entscheidet zum Schadensersatz bei einem 6 Wochen alten KraftfahrzeugOLG Hamm Beschluss vom 29.5.2018 – 9 U 5/18 –
Die herrschende Rechtsprechung hat bekanntlich die Grenze, bei der ein neues Kraftfahrzeug auf Neuwagenbasis abgerechnet werden kann, bei einem Monat und 1.000 km Laufleistung gesetzt. In dem jetzt vom OLG Hamm zu entscheidenden Berufungsrechtsstreit ging es um ein verunfalltes hochwertiges und hochpreisiges Kraftfahrzeug, das etwa 6 Wochen alt war und circa 3.300 km gelaufen war, als es zum Schadensereignis kam.