OLG Oldenburg urteilt zur Haftung nach Auffahrunfall bei VollbremsungOLG Oldenburg Urteil vom 26.10.2017 – 1 U 60/17 –
Bei einem Auffahrunfall wird schnell die Frage nach der Verantwortlichkeit des Unfallgeschehens gestellt. Der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen den Auffahrenden. Es liegt dabei nahe, dass der Auffahrende mit nicht angepasster Geschwindigkeit fuhr oder unaufmerksam sein Fahrzeug steuerte oder zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Aber es sind durchaus auch Konstellationen denkbar, dass die Haftung quotiert wird. Einen derartigen Fall hatte letztinstanzlich das Oberlandesgericht Oldenburg zu entscheiden.