Nach Unfall sind auch Kosten für Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste zu ersetzenAG Tostedt Urteil vom 12.4.2018 – 18 C 170/17
Fast jeder hat es in seinem Leben schon einmal erlebt: Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall müssen die beschädigten Gegenstände aufgeführt und die Höhe des Schadens beziffert werden, damit die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechenden Schadensersatz leisten kann. Bei einem Auffahrunfall sind meist dann auch das im Kofferraum lagernde Warndreieck beschädigt ebenso wie der Verbandskasten und die Warnweste. So erging es auch einer Geschädigten in Niedersachsen, als am 17.12.2016 in Neu Wulmstorf ihr Pkw durch einen Auffahrunfall beschädigt wurde.