LG Regensburg entscheidet im Berufungsverfahren über Schadensersatz bei umgefallenem MotorradLG Regensburg – Berufungskammer – Beschluss vom 5.7.2018 – 22 S 74/18
Hin und wieder haben Gerichte auch über Unfälle zu entscheiden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem fließenden Verkehr stehen. So musste letztlich die Berufungskammer des Landgerichts Regensburg über einen Schadensersatzanspruch entscheiden, der sich durch ein umgestürztes Motorrad ergab. Der genaue Unfallhergang blieb ungeklärt. Er musste aber auch nicht weiter aufgeklärt werden. Das in erster Instanz zuständige Amtsgericht Regensburg sah eine volle Haftung bei dem Unfallgegner. Die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil blieb erfolglos.