AG Bochum spricht Verbringungskosten und Kosten der Endreinigung nach Reparatur zuAG Bochum Urteil vom 8.3.2017 – 47 C 384/16 –
Beliebte Kürzungspositionen der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen sind die Verbringungskosten, die Ersatzteilaufschläge und die Reinigungskosten. Da werden diese Schadenspositionen von den Versicherern sogar dann gekürzt bzw. ganz gestrichen, wenn eine Reparaturkostenrechnung der Werkstatt vorliegt, in denen diese Positionen konkret aufgeführt sind. So war es auch in dem Fall, den das Amtsgericht Bochum zu entscheiden hatte.