Wer als Autofahrer schon einmal in einen Unfall verwickelt war, wird sie eventuell kennen: die Schwacke-Liste. Sie ist aus der täglichen Schadensregulierung von Verkehrsunfällen ''nicht mehr wegzudenken'', wie Richter Werner Bachmeier aus seiner Praxis am Amtsgericht Bernbeuren in Oberbayern weiß.
OLG Dresden Berufungsurteil vom 6.5.2015 – 7 U 192/14 –
Die Parteien streiten über die Mietwagenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, für den die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung in vollem Umfang haftet. Die jeweils Geschädigten benötigten dringend für das beschädigte Fahrzeug ein Ersatzfahrzeug, weshalb sie sich bei der späteren Klägerin ein Ersatzfahrzeug anmieteten. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung hatte in 18 Fällen Kürzungen unter Hinweis auf die niedrigeren Preise nach der Fraunhofer-Erhebung vorgenommen.