OLG Saarbrücken urteilt nach Unfall zur Haftung eines 15-jährigen MofafahrersOLG Saarbrücken Urteil vom 3.8.2017 – 4 U 156/16 –
Es gibt nicht nur Unfälle, an denen Kraftwagen beteiligt sind, sondern auch solche, an denen Zweiradfahrzeuge beteiligt sind. Über einen solchen Unfall hatte in letzter Instanz das OLG Saarbrücken zu entscheiden. Die Besonderheit dieses Rechtsstreits lag darin, dass der am Unfall beteiligte Mofafahrer erst 15 Jahre alt war. Trotz der Minderjährigkeit sah das erkennende Gericht die Alleinhaftung bei dem Mofafahrer.