Wer haftet bei Schäden beim Abschleppen?AG Oranienburg, Az.: 23 C 67/16
Wem sein Auto wegen einer Panne liegenbleibt, der wendet sich, sofern Mitglied, an seinen Autoklub. Der lässt den Wagen oft von einem regionalen Abschleppdienst in die nächste Werkstatt bringen. Doch an wen muss sich der Autobesitzer wenden, wenn der Wagen durch den Transport beschädigt wird: an den Autoklub oder an den Abschleppdienst?