Keine Bewährung mehr bei Tod einer Radfahrerin nach Autoraserei in KölnLandgericht Köln Urteil vom 22.3.2018
Immer wieder musste der BGH Strafurteile zu tödlich verlaufenden illegalen Autorennen abändern. Selbst wenn es bei den illegalen Autorennen zu Todesopfern kam, wurden von den unteren Gerichten sogar noch Bewährungsstrafen ausgesprochen. So war es auch im Fall der durch ein illegales Autorennen auf öffentlichen Straßen getöteten unbeteiligten Fahrradfahrerin in Köln. Das zunächst entscheidende Landgericht Köln hatte die beiden Kraftfahrer, die mit 95 km/h innerorts im Kölner Stadtzentrum unterwegs waren, wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt.