Nach Schadenskürzungen durch Versicherer sind Kosten der sachverständigen Stellungnahme zu erstattenAmtsgericht Fürth Urteil vom 28.3.2018 – 320 C 2204/17 –
Die einstandspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer versuchen doch mit allen Mitteln – ob rechtlich zulässig oder nicht –, ihre Schadensregulierungspflicht zu minimieren, wo es nur geht. So werden wahllos Schadenspositionen gekürzt, obwohl zur Kürzung objektiv kein Grund besteht. In dem Rechtsstreit, der dem Amtsgericht Fürth zur Entscheidung vorlag, hatte die Allianz Versicherung AG als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung den Schadensersatzanspruch des Geschädigten um – sage und schreibe – 2.141,36 € gekürzt.