
Geschädigter nicht verpflichtet, Schaden aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren, um Mietzeit zu verkürzenOLG Celle Urteil vom 15.5.2018 – 14 U 179/17 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entsteht häufig Streit über die Höhe des vom Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherer zu ersetzenden Schadens. Dabei stehen dann die Mietwagenkosten häufig im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen. So lag es auch in dem vom 14. Zivilsenat des OLG Celle zu entscheidenden Berufungsrechtsstreit.