Der D.A.S. Leistungsservice informiert! Unfallort verlassen: Wann ist es Fahrerflucht, wann nicht?OLG Hamburg, Az. 2 Rev 35/17 - 1 Ss 39/17
Wenn ein Unfallbeteiligter das Weite sucht, macht er sich strafbar. Anders sieht es aus, wenn er angeboten hat, die Personalien der Polizei zu nennen, der Unfallgegner diese aber nicht gerufen hat. Das Oberlandesgericht Hamburg sprach nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) eine Frau frei, die nach einer Viertelstunde den Unfallort verlassen hatte, nachdem klar war, dass die Unfallgegnerin die Polizei nicht hinzuziehen wollte.