Das Verwaltungsgericht München hatte bereits ein Dieselfahrverbot im Stadtgebiet München verhängt. Weder das Land Bayern noch die Regierung von Oberbayern haben bisher das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts umgesetzt. Offenbar gelten rechtsstaatliche Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland nicht in Bayern. Tatsache ist aber, dass Bayern zur Bundesrepublik gehört und damit das Bonner Grundgesetz auch in Bayern gilt. Nach Art. 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat, in dem die Gewaltenteilung gilt.
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